FÜR KÄUFER
INFORMATIONEN RUND UM DEN KAUF

SO LÄUFT DER KAUF EINER IMMOBILIE AB

1. Exposé und Besichtigung
Bei Interesse an einer Immobilie erhalten Sie von uns das Exposé. Sofern die Immobilie für Sie infrage kommt, vereinbaren wir im Anschluss einen Besichtigungstermin mit Ihnen. 

 

2. Angebot, Kaufpreisvereinbarung, Maklervertrag
Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschlossen haben, können Sie entweder ein Angebot unterbreiten, oder dem Angebotspreis zustimmen. Hierzu erhalten Sie von uns ein Formular (Kaufpreisvereinbarung). Wenn Sie auch dem Maklervertrag bzw. der Maklerprovision zugestimmt haben, übergeben wir Ihr Angebot an den Verkäufer. 

 

3. Angebotsannahme, Vertragsentwurf, Terminfindung
Sollte der Verkäufer mit dem von Ihnen hinterlegten Angebot einverstanden sein, erhalten wir die Freigabe zur Bestimmung eines Notars für den Kaufvertrag. Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf, den beide Seiten zur Ansicht/Korrektur/Zustimmung erhalten. Sofern alle Details geklärt sind, vereinbaren wir einen Termin zur Beurkundung des Kaufs. 

 

4. Notarielle Beurkundung und Eigentumsübergang 
Die Auflassungvormerkung wird vom Notar zum festgelegten Termin durchgeführt. Dazu wird auch die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer fällig. Dieser muss wiederum den Zahlungseingang bestätigen. Erst dann erfolgt die endgültige Auflassung (Eigentumsübergang). Die Grundbuchänderungen werden danach durchgeführt und vom Notar überwacht. 

Wir verkaufen keine Rendite. Wir analysieren Investments.

Für Anleger, die Immobilien nicht einfach kaufen, sondern fundiert investieren wollen.

Gute Immobilieninvestments entstehen nicht durch den niedrigsten Kaufpreis und auch nicht durch vollmundige Renditeversprechen.

Sie entstehen durch die richtige Immobilie, den richtigen Standort, nachvollziehbare Zahlen und einen klaren Blick auf Chancen und Risiken.

Bei IMMOBILIEN-BARON verbinden wir sorgfältige Immobilienauswahl mit einer fundierten Investmentbetrachtung – damit Sie Entscheidungen auf Basis von Fakten treffen können.

Nicht irgendeine Immobilie. Die richtige Investmententscheidung.

Wir schauen genauer hin:

  • Standort & Markt: Wie nachhaltig ist die Nachfrage?
  • Objektqualität: Welche Chancen und Risiken stecken tatsächlich in der Immobilie?
  • Wirtschaftlichkeit: Sind Kaufpreis, Mieten, Kosten und Finanzierung plausibel?
  • Entwicklungspotenzial: Wo kann langfristig Wert entstehen?
  • Risiken: Was könnte die Kalkulation belasten – und wie lässt sich damit umgehen?

Welche Pflichten hat ein Immobilienkäufer nach GModG und EWärmeG nach dem Kauf einer Immobilie?

Gesetzliche Vorgaben nach Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG, Bund) und Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG, Land Baden-Württemberg) für Gebäude, die vor dem Jahr 2009 erbaut wurden.

1.) Dämmung der obersten Geschossdecke
Bei beheizten Wohngebäuden besteht grundsätzlich eine Nachrüstpflicht, wenn die oberste Geschossdecke den vorgeschriebenen Mindestwärmeschutz von 0,24 W/(m²K) (U-Wert). Alternativ kann das darüberliegende Dach gedämmt werden.
Um diesen Wärmeschutz zu erreichen muss eine entsprechende Dämmung nachgerüstet werden. Richtwerte nach Materialqualität (WLS) sind:
- WLS 032 (z. B. Hochleistungs-Styropor oder Polyurethan): Sie benötigen ca. 14 cm Dämmung
- WLS 035 (z. B. Standard-Mineralwolle oder EPS): Sie benötigen ca. 16 cm Dämmung
- WLS 040 (z. B. Holzfaserplatten oder Zellulose): Sie benötigen ca. 18 bis 20 cm Dämmung
Hinweis: Wenn die Decke bereits eine leichte Eigendämmung hat (z. B. eine Holzbalkendecke mit Schlackefüllung), kann die benötigte Dämmstoffdicke etwas geringer ausfallen.

2.) Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
Alle zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen müssen grundsätzlich gedämmt werden, wenn sie außerhalb beizter Räume liegen. Insbesondere sind hier die Leitungen im Keller betroffen.

3.) Prüfungs- und Optimierungspflicht für alte Heizungsanlagen
Dieses Gesetz gilt für Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten mit wassergeführten Heizungssysteme (Gas-, Öl- und Pelletheizungen). Zu beachten sind die geltenden Fristen:

Einbau vor dem 1. Oktober 2009:
Diese Altanlagen müssen spätestens bis zum 30. September 2027 geprüft und optimiert worden sein.

Einbau ab dem 1. Oktober 2009: Die Heizung muss spätestens 16 Jahre nach ihrem Einbau
(15 Jahre Betriebsdauer + 1 Jahr Kulanz) kontrolliert werden.

Die Heizungseinstellungen (wie die Heizkurve und die richtige Dimensionierung der Anlage).
- Die Effizienz der Heizungspumpe
- Die ausreichende Dämmung von freiliegenden Rohrleitungen und Armaturen
- Die Absenkung der Vorlauftemperatur auf das nötige Minimum

Wird bei der Prüfung ein Optimierungsbedarf festgestellt, müssen die Maßnahmen innerhalb eines Jahres umgesetzt und dokumentiert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

4.) Neue Heizung / Austausch der Heizung
Für neue fossile Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, sieht das Gesetz steigende Anteile an erneuerbaren und klimaneutralen Brennstoffen vor:

ab 2029 = mindestens 10%
ab 2030 = mindestens 15%
ab 2035 = mindestens 30%
ab 2040 = mindestens 60%

Dies bedeutet eine Umstellung des Brennstoffes!

Bei Gasheizungen
Biomethan (Biogas): Sie schließen einen Tarif bei Ihrem Gasversorger ab, der den entsprechenden Anteil an bilanziell zertifiziertem Biomethan enthält (z. B. einen „10% Biogas“-Tarif ab 2029).
Synthetisches Methan (SNG) & Wasserstoff: Perspektivisch können Versorger dem Erdgasnetz auch synthetisch erzeugtes Methan oder grünen Wasserstoff beimischen, um die Quoten für ihre Kunden gemeinschaftlich zu erfüllen.

Bei Ölheizungen
Bio-Heizöl-Mischungen:Bereits heute gibt es Kraftstoffe wie B10 (Heizöl mit 10 % Bio-Anteil aus Raps oder Altspeiseölen). Ab 2029 bestellen Sie beim Brennstoffhändler einfach die gesetzlich passende Mischung.
HVO (Hydriertes Pflanzenöl): Für die höheren Stufen (ab 30 % und 60 %) kommen synthetische, paraffinische Heizöle wie zum Einsatz. HVO wird aus Abfall- und Reststoffen (z. B. gebrauchtem Frittieröl) hergestellt und kann in modernen Brennwertgeräten oft sogar zu 100 % rein oder in hohen Mischungen verbrannt werden.

5.) Gesetzliche Bestimmungen bei Sanierung und Renovierung
Sobald Bauteile an einem Gebäude getauscht werden, gilt die gesetzliche Regel, dass diese energetisch nicht schlechter gestellt sein dürfen (Verschlechterungsverbot). Jedes getauschte Bauteil muss den energetischen Anforderungen des GModG entsprechen. Dies unterliegt der 10%-Regel (beträgt die Menge des getauschten Bauteiles mehr als 10% vom gesamten Haus, tritt diese Regelung in Kraft). 

Hinweis: Wird mehr als 10% Putz von der Fassade entfernt, muss danach die gesamte Fassade gedämmt werden!
 

Welche Unterlagen benötigen wir vom Käufer einer Immobilie?

Identitätsnachweis:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei mehreren Käufern: von allen Käufern
  • bei einer Gesellschaft (z. B. GmbH): Handelsregisterauszug und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Finanzierungsnachweis:

  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • alternativ eine Finanzierungszusage
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Eigenkapital, z. B. Konto-/Depotauszug

Die Finanzierungsbestätigung ist Voraussetzung für den Notartermin
 
Angaben zur Finanzierung:

  • Höhe des Eigenkapitals
  • gewünschte Darlehenssumme
  • finanzierende Bank
  • ggf. vorhandene weitere Sicherheiten
  • Grundschuldbestellungsauftrag (wird meist von der Bank direkt an den Notar geschickt

Dokumente für den Kaufvertrag:

  • Kaufpreisvereinbarung

 

Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis auf mich zu?

Die sogenannten Kaufnebenkosten bestehen aus den Kosten für den Notar, dem Grundbucheintrag, der Grunderwerbsteuer sowie der Maklerprovision. Diese werden vom Verkaufspreis berechnet.

Grunderwerbsteuer: 5,0 Prozent
Notarkosten: ca. 1,0 bis 1,5 Prozent
Grundbuchamt: ca. 0,5 Prozent
Maklercourtage: ca. 0,5 bis 3,0 Prozent (zzgl. Mwst = 3,57%)
 

Wann bezahle ich den Kaufpreis der Immobilie?

Beim Notartermin wird die Zahlungsfrist für den Immobilienkauf festgelegt. Sie erhalten eine Frist von mindestens 4 Wochen um die Zahlung durchzuführen.
 

Woher weiß der Notar, ob der Verkäufer das Geld erhalten hat?

Sie erhalten von Ihrer Bank eine Bestätigung über die Zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Zahlungseingang ebenfalls zu bestätigen. Die Banken sind involviert, der Notar überwacht die Vorgänge.
 

Wann erhalte ich Zugang zur Immobilie, wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

Mit dem Tag des Eigentumsüberganges (also nach erfolgter Zahlung) erhalten Sie auch die Schlüssel zur Immobilie.Der Termin für den Eigentumsübergang wird im Kaufvertrag festgelegt.
 

Wann bezahle ich die Maklerprovision?

Die Maklerprovision wird erst mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages (Kaufvertrag beim Notar) rechtskräftig. Dementsprechend muss auch die Provision erst nach dem Notartermin bezahlt werden. Hierfür haben Sie in der Regel 7 Tage Zeit.

 

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